Altersbestimmung von Forstlichem Pflanzgut

Forstpflanzen werden in unterschiedlichen Größen und Alter von den Baumschulbetrieben angeboten, wobei mit zunehmender Pflanzengröße und –alter höhere Grundpreise verrechnet werden.

Gerade durch Angabe eines falschen Alters lassen sich im Pflanzenverkauf sehr einfach höhere Gewinne erzielen.
Manipulationen am Alter der Forstpflanzen sind aus verschiedenen Gründen möglich und am äußeren Erscheinungsbild oftmals nur schwer zu erkennen:

  • Höherstufung des Alters bei sehr guten Pflanzenwachstum (Beispiel: große 1+0 Sämlinge werden als 1+1 Verschulpflanzen verkauft)
  • Herabstufung des Alters bei geringem Wachstum oder zurückgebliebenen Pflanzen (Beispiel: kleine 4jährige Pflanzen werden als 2jährige verkauft, sind aber eigentlich Ausschussware!)


Sollte bei einer Pflanzenlieferung der Verdacht auf ein unkorrektes Alter aufkommen, bietet die Staatsklenge als Dienstleistung für die staatlichen Forstämter eine Altersbestimmung 
für die wichtigsten Baumarten, wie Eiche, Buche, Esche, Ahorn an (weitere Baumarten auf Anfrage).
Sollte sich nach unserer Untersuchung der
Verdacht bestätigen, ist eine detaillierte Untersuchung an einem spezialisierten Institut anzuraten. 

Probennnahme:
Benötigt werden mindestens 5 besser 10 Pflanzen aus jeder Lieferung. Falls die Pflanzen abgeschnitten werden, ist darauf zu achten, dass der Schnitt direkt oberhalb des Wurzelhalses geführt wird.